Frauenhaus Zürcher Oberland
Wir sind Ihr Ort für Schutz und Sicherheit„Wir werden nie vergessen, wer uns die Tür geöffnet hat, als alle anderen Türen für uns zugingen.“
F. S. Oktober 2017
Das Frauenhaus Zürcher Oberland
Das Frauenhaus befindet sich an einer anonymen Adresse im Zürcher Oberland. Es hat Platz für 5 Frauen und deren Kinder (Total 16 Betten). Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Sie unterstehen der Schweigepflicht.
24-Stunden Helpline unter 044 994 40 94
Kontakt mit dem Frauenhaus
Im telefonischen Erstkontakt benötigen wir Informationen zur aktuellen Situation einer Betroffenen, zur Gefährdungslage und zur Vorgeschichte. Aufgrund des telefonischen Erstkontakts entscheiden wir gemeinsam mit der Betroffenen, ob ein Eintritt ins Frauenhaus in Frage kommt und Sinn macht. Wenn ja, vereinbaren wir einen Treffpunkt, wo wir sie und ihre Kinder abholen.
Sollte das Frauenhaus nicht der richtige Ort sein oder keinen Platz haben, suchen wir gemeinsam mit der Anruferin nach einer geeigneten Lösung.
Eintritt ins Frauenhaus
Das Angebot des Frauenhauses richtet sich an gewaltbetroffene Frauen ab 18 Jahren, unabhängig von Nationalität, Konfession, Aufenthaltsstatus, sexueller Orientierung und Einkommen. Ein Eintritt ist grundsätzlich jederzeit möglich.
Wichtig: Wenn sich eine Frau entschliesst ins Frauenhaus zu kommen, bringen Sie wenn möglich Ausweise, wichtige Dokumente, Geld, Kleider und das Lieblingsspielzeug Ihrer Kinder mit.
Beratung im Frauenhaus
Die Frauen und die Kinder werden im Frauenhaus Zürcher Oberland individuell beraten und begleitet. Jede Frau erhält eine Fachberaterin, welche zuständig ist für die Fallführung. In regelmässigen Beratungsgesprächen werden die Situation der Klientin und die körperliche und psychische Befindlichkeit thematisiert und es werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Die Beratungsgespräche tragen dazu bei, dass die Frau über ihre Rechte und Pflichten informiert ist und auf dieser Basis weitere Schritte planen kann.
Während des Frauenhausaufenthaltes werden die betroffenen Frauen und Kinder in ihren Stärken, Fähigkeiten und Wünschen unterstützt. Wo notwendig, werden Übersetzerinnen zu den Gesprächen beigezogen. Alle Mitarbeiterinnen unterstehen der Schweigepflicht.
Der anonyme Standort des Frauenhauses soll gewaltbetroffenen Frauen und Kindern den grösstmöglichen Schutz bieten. Das Sicherheitsszenario wird der individuellen Situation einer Frau und ihrer Kinder angepasst und in den Beratungsgesprächen laufend überprüft.
Beratung der Frauen
Der Entscheid ins Frauenhaus einzutreten, ist für Betroffene ein grosser Schritt. Neben dem Ausbrechen aus einer Gewaltsituation und der anschliessenden Verarbeitung des Erlebten, bedeutet der Weggang von zu Hause in den meisten Fällen auch, dass Betroffene ihr Leben von Grund auf neu organisieren müssen. Die Beratung im Frauenhaus ist deshalb eine umfassende Beratung und beinhaltet folgende Aspekte:
Begleitung in der Krisensituation (Planung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, organisieren von Arztbesuchen, Vermittlung therapeutischer Unterstützung)
- Unterstützung bei der Verarbeitung der Gewalterlebnisse
- Rechtsberatung (Trennung, Scheidung, Strafanzeigen, Aufenthaltsbewilligung) und Begleitung zu AnwältInnen und Polizei
- Sachhilfe (Finanzierung des Frauenhausaufenthaltes, Vernetzung mit Opferhilfe und Sozialdiensten, Erschliessen von wirtschaftlicher Sozialhilfe, wenn notwendig)
- Zukunftsplanung (Unterstützung bei Wohnungs- und Arbeitssuche, Vernetzung mit Beratungsstellen für die Zeit nach dem Frauenhausaufenthalt)
Beratung der Kinder
Leben im Frauenhaus
Jede Frau hat einen eigenen Hausschlüssel und kann sich frei bewegen. Der Kontakt zum persönlichen Umfeld kann, wenn es die Sicherheitslage zulässt, weiterhin gepflegt werden. Besuche müssen ausserhalb des Frauenhauses stattfinden. Erwerbstätige Frauen können, sofern es unter Berücksichtigung der Gefährdung und der gesundheitlichen Verfassung möglich ist, weiterhin zur Arbeit gehen. Die Betreuung der Kinder muss aber gewährleistet sein.
Die Mütter sind für die Betreuung ihrer Kinder selber verantwortlich. Wenn nötig erhalten sie zur Entlastung oder zum Wahrnehmen von Terminen Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen Betreuung. Ob ein Kind weiterhin zur Schule oder in den Kindergarten gehen kann, wird individuell besprochen und ist abhängig von der Gefährdungslage und von der Distanz zum Wohnort. In Fällen, in welchen Frauen längere Zeit im Frauenhaus bleiben müssen, wird eine Einschulung in der Nähe des Frauenhauses geprüft.
Die anonyme Adresse des Frauenhauses soll gewaltbetroffenen Frauen und Kindern den grösstmöglichen Schutz bieten. Eine der wichtigsten Regeln im Frauenhaus ist deshalb die Geheimhaltung des Standortes des Frauenhauses. Beim Eintritt ins Frauenhaus wird mit den Frauen zudem die Handhabung und die Nutzung von Smartphones und der sozialen Medien mit der betroffenen Klientin thematisiert. Bei hohen Bedrohungslagen kann es sein, dass die Frauen ihr Handy abgeben müssen, um die Sicherheit des Frauenhauses nicht zu gefährden.