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044 994 40 94

Frauenhaus Zürcher Oberland

Wir sind Ihr Ort für Schutz und Sicherheit
Frauenhaus

„Wir werden nie vergessen, wer uns die Tür geöffnet hat, als alle anderen Türen für uns zugingen.“
F. S. Oktober 2017

Das Frauenhaus Zürcher Oberland

Das Frauenhaus Zürcher Oberland bietet gewaltbetroffenen Frauen und Kindern Schutz, Unterkunft, Beratung und Begleitung an. Im Frauenhaus finden Klientinnen Platz, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren in ihrer Ehe, Partnerschaft oder in der Familie. Aber auch Frauen und Kinder, die von ihren Partnern oder Familienangehörigen bedroht, gesucht oder stark kontrolliert werden, können ins Frauenhaus eintreten.

Das Frauenhaus befindet sich an einer anonymen Adresse im Zürcher Oberland. Es hat Platz für 5 Frauen und deren Kinder (Total 16 Betten). Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Sie unterstehen der Schweigepflicht.

24-Stunden Helpline unter 044 994 40 94

Das Frauenhaus Zürcher Oberland ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Es bietet telefonische Hilfe und Beratung an für direktbetroffene Frauen, Bezugspersonen, die in Kontakt sind mit Betroffenen aber auch für Fachpersonen, die in einer schwierigen Situation Unterstützung benötigen. Neben einer Aufnahme ins Frauenhaus kann weitere Hilfe und Unterstützung aufgezeigt und organisiert werden. Alle unsere Beratungen werden absolut vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen.

Kontakt mit dem Frauenhaus

Die Kontaktaufnahme mit dem Frauenhaus findet immer telefonisch statt – entweder durch eine betroffene Frau selber, durch eine Bezugsperson oder durch eine Fachstelle. Wichtig ist, dass wir bei der Kontaktaufnahme auch mit der Frau selber über ihre Situation sprechen können. Bei sprachlichen Schwierigkeiten entscheiden wir, ob wir ein ambulantes Gespräch auf unserer Beratungsstelle vereinbaren oder eine telefonische Übersetzung beiziehen.

Im telefonischen Erstkontakt benötigen wir Informationen zur aktuellen Situation einer Betroffenen, zur Gefährdungslage und zur Vorgeschichte. Aufgrund des telefonischen Erstkontakts entscheiden wir gemeinsam mit der Betroffenen, ob ein Eintritt ins Frauenhaus in Frage kommt und Sinn macht. Wenn ja, vereinbaren wir einen Treffpunkt, wo wir sie und ihre Kinder abholen.

Sollte das Frauenhaus nicht der richtige Ort sein oder keinen Platz haben, suchen wir gemeinsam mit der Anruferin nach einer geeigneten Lösung.

Eintritt ins Frauenhaus

Das Frauenhaus Zürcher Oberland steht allen Frauen mit und ohne Kinder offen, die von körperlicher, psychischer und/oder sexueller Gewalt in ihrer Partnerschaft oder Familie akut betroffen sind und deswegen einen Zufluchtsort und Schutz vor weiterer Gewalt benötigen.

Das Angebot des Frauenhauses richtet sich an gewaltbetroffene Frauen ab 18 Jahren, unabhängig von Nationalität, Konfession, Aufenthaltsstatus, sexueller Orientierung und Einkommen. Ein Eintritt ist grundsätzlich jederzeit möglich.

Wichtig: Wenn sich eine Frau entschliesst ins Frauenhaus zu kommen, bringen Sie wenn möglich Ausweise, wichtige Dokumente, Geld, Kleider und das Lieblingsspielzeug Ihrer Kinder mit.

Beratung im Frauenhaus

Die Frauen und die Kinder werden im Frauenhaus Zürcher Oberland individuell beraten und begleitet. Jede Frau erhält eine Fachberaterin, welche zuständig ist für die Fallführung. In regelmässigen Beratungsgesprächen werden die Situation der Klientin und die körperliche und psychische Befindlichkeit thematisiert und es werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Die Beratungsgespräche tragen dazu bei, dass die Frau über ihre Rechte und Pflichten informiert ist und auf dieser Basis weitere Schritte planen kann.

Während des Frauenhausaufenthaltes werden die betroffenen Frauen und Kinder in ihren Stärken, Fähigkeiten und Wünschen unterstützt. Wo notwendig, werden Übersetzerinnen zu den Gesprächen beigezogen. Alle Mitarbeiterinnen unterstehen der Schweigepflicht.

Der anonyme Standort des Frauenhauses soll gewaltbetroffenen Frauen und Kindern den grösstmöglichen Schutz bieten. Das Sicherheitsszenario wird der individuellen Situation einer Frau und ihrer Kinder angepasst und in den Beratungsgesprächen laufend überprüft.

Beratung der Frauen
Der Entscheid ins Frauenhaus einzutreten, ist für Betroffene ein grosser Schritt. Neben dem Ausbrechen aus einer Gewaltsituation und der anschliessenden Verarbeitung des Erlebten, bedeutet der Weggang von zu Hause in den meisten Fällen auch, dass Betroffene ihr Leben von Grund auf neu organisieren müssen. Die Beratung im Frauenhaus ist deshalb eine umfassende Beratung und beinhaltet folgende Aspekte:

Begleitung in der Krisensituation (Planung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, organisieren von Arztbesuchen, Vermittlung therapeutischer Unterstützung)

 

  • Unterstützung bei der Verarbeitung der Gewalterlebnisse
  • Rechtsberatung (Trennung, Scheidung, Strafanzeigen, Aufenthaltsbewilligung) und Begleitung zu AnwältInnen und Polizei
  • Sachhilfe (Finanzierung des Frauenhausaufenthaltes, Vernetzung mit Opferhilfe und Sozialdiensten, Erschliessen von wirtschaftlicher Sozialhilfe, wenn notwendig)
  • Zukunftsplanung (Unterstützung bei Wohnungs- und Arbeitssuche, Vernetzung mit Beratungsstellen für die Zeit nach dem Frauenhausaufenthalt)

Beratung der Kinder

Alle Kinder, die zusammen mit ihren Müttern ins Frauenhaus eintreten, haben die Gewaltsituation zu Hause miterlebt oder haben sogar selber, gegen sie gerichtete Gewalt erfahren. Sie sind deshalb auf jeden Fall auch Betroffene von Häuslicher Gewalt und haben das Recht auf eigene Hilfe und Unterstützung. Deshalb wird den Kindern im Frauenhaus Zürcher Oberland besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Leben im Frauenhaus

Das Leben im Frauenhaus gestaltet sich ähnlich wie das Leben in einer grossen Wohngemeinschaft. Jede Familie wohnt in einem eigenen Zimmer und teilt sich Küche, Bad und Wohnzimmer mit den anderen Bewohnerinnen. Meistens wird in der Gruppe gemeinsam gegessen und die Hausarbeiten werden untereinander aufgeteilt. Im Alltag, in der Freizeitgestaltung und in der Kinderbetreuung werden die Klientinnen von den Mitarbeiterinnen Betreuung unterstützt und zu Terminen ausser Haus wenn nötig begleitet.

Jede Frau hat einen eigenen Hausschlüssel und kann sich frei bewegen. Der Kontakt zum persönlichen Umfeld kann, wenn es die Sicherheitslage zulässt, weiterhin gepflegt werden. Besuche müssen ausserhalb des Frauenhauses stattfinden. Erwerbstätige Frauen können, sofern es unter Berücksichtigung der Gefährdung und der gesundheitlichen Verfassung möglich ist, weiterhin zur Arbeit gehen. Die Betreuung der Kinder muss aber gewährleistet sein.

Die Mütter sind für die Betreuung ihrer Kinder selber verantwortlich. Wenn nötig erhalten sie zur Entlastung oder zum Wahrnehmen von Terminen Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen Betreuung. Ob ein Kind weiterhin zur Schule oder in den Kindergarten gehen kann, wird individuell besprochen und ist abhängig von der Gefährdungslage und von der Distanz zum Wohnort. In Fällen, in welchen Frauen längere Zeit im Frauenhaus bleiben müssen, wird eine Einschulung in der Nähe des Frauenhauses geprüft.

Die anonyme Adresse des Frauenhauses soll gewaltbetroffenen Frauen und Kindern den grösstmöglichen Schutz bieten. Eine der wichtigsten Regeln im Frauenhaus ist deshalb die Geheimhaltung des Standortes des Frauenhauses. Beim Eintritt ins Frauenhaus wird mit den Frauen zudem die Handhabung und die Nutzung von Smartphones und der sozialen Medien mit der betroffenen Klientin thematisiert. Bei hohen Bedrohungslagen kann es sein, dass die Frauen ihr Handy abgeben müssen, um die Sicherheit des Frauenhauses nicht zu gefährden.

Kosten

Der Aufenthalt im Frauenhaus ist nicht gratis. Fehlendes Geld ist jedoch kein Hinderungsgrund ins Frauenhaus einzutreten. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses kümmern sich mit den Klientinnen zusammen um die Übernahme der Kosten durch die Opferhilfe oder eine zuständige Stelle. Die Beratung in unserer Beratungsstelle ist kostenlos.

Frauenhaus und Beratungsstelle Zürcher Oberland

Es gibt unterschiedliche Wege aus der Gewalt. Wie auch immer Sie sich entscheiden, Sie können auf unsere Unterstützung zählen. Melden Sie sich bei uns, wir planen mit Ihnen die nächsten Schritte.

POSTADRESSE UND KONTAKT

Postfach 94, 8610 Uster
044 994 40 94

Mit Ihrer Spende können Sie unsere Arbeit gegen Gewalt an Frauen und Kindern und unsere Veranstaltungen unterstützen. Wir freuen uns über Ihre Spende oder Ihren Vereinsbeitritt!

Vereinsbeitrag Einzelmitglieder Fr. 85.-
GönnerInnen Fr. 300.-

Spenden für den Betrieb des Frauenhauses, der Beratungsstelle und der stationären Nachsorge auf PC 84-10809-8
IBAN: CH50 0900 0000 8401 0809 8 

Falls Sie sich für einen Vereinsbeitritt interessieren, melden Sie sich bei uns auf admin@frauenhaus-zo.ch